Kredite als Nachrangdarlehen

Kre­di­te als Nach­rang­dar­le­hen

Wir Las­sen sie nicht im regen ste­hen !

Kre­di­te als Nach­rang­dar­le­hen

Kre­di­te als Nach­rang­dar­le­hen: Fas­sen Sie Ihre Kre­di­te und sons­ti­gen Ver­bind­lich­kei­ten als Nach­rang­dar­le­hen zusam­men. In der heu­ti­gen Zeit ver­liert Bar­geld lei­der sei­ne Bedeu­tung. Egal ob im Super­markt, beim Shop­pen oder beim Tan­ken — Kar­te auf den Tre­sen und fer­tig — oha — Limit erreicht, Zah­lung abge­lehnt — kein Pro­blem, man hat ja noch eine “Samm­lung” von Kre­dit und/oder Kun­den­kar­ten. Da ist es natür­lich schwie­rig immer genau zu wis­sen, was einem an Geld noch zur Ver­fü­gung steht und wie der eige­ne Schul­den­stand aus­sieht. Sind Ihnen die Raten für Kre­di­te, Kre­dit­kar­ten, Dis­po, Auto­fi­nan­zie­run­gen etc. zu hoch gewor­den? Als Haus­be­sit­zer haben Sie die Mög­lich­keit Ihre gesam­ten Ver­bind­lich­kei­ten in einem Nach­rang­dar­le­hen zusam­men­zu­fas­sen. Das redu­ziert Ihre Raten­be­las­tung deut­lich und Sie haben wie­der mehr finan­zi­el­len Spiel­raum und ganz wich­tig, Sie haben wie­der einen exak­ten Über­blick über Ihre Finan­zen.

Nach­rang­dar­le­hen trotz nega­ti­ver Schufa

Auch hier kön­nen wir noch hel­fen Kre­di­te als Nach­rang­dar­le­hen zu beschaf­fen. Nach­rang­dar­le­hen kön­nen auch bei nega­ti­ven Schufa­ein­trä­gen gewährt wer­den. Ganz wich­tig dabei ist, dass Sie mit einer nega­ti­ven Schufa ris­kie­ren kei­ne Anschluß­fi­nan­zie­rung mehr für Ihr Haus zu bekom­men. Das müs­sen Sie unbe­dingt ver­mei­den. Kre­di­te als Nach­rang­dar­le­hen sind dafür geeig­net, wirk­lich jede For­de­rung abzu­lö­sen. Nach etwa 3 1/2 Jah­ren ist Ihre Schufa wie­der “sau­ber” und Sie sehen der Anschluß­fi­nan­zie­rung für Ihren Haus­kre­dit gelas­sen ent­ge­gen. Zögern Sie nicht und neh­men Sie Kon­takt zu uns auf. Wir erstel­len Ihnen kurz­fris­tig ein Ange­bot — natür­lich kos­ten­los und unver­bind­lich.

Wenn schon die Zwangs­ver­stei­ge­rung droht, kön­nen die Pro­fis von Hypohilfe.de die Zwangs­ver­stei­ge­rung ver­hin­dern

Kann mein Hypo­the­ken­dar­le­hen wei­ter lau­fen?

Natür­lich! Wenn sich das Dar­le­hen noch in der Zins­fest­schrei­bung befin­det, soll­te es auf jeden Fall bestehen blei­ben, ansons­ten wür­de eine Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung fäl­lig. Wie schon erwähnt kommt es bei der Anschluß­fi­nan­zie­rung dar­auf an, dass Sie Ihre Finan­zen wie­der in Ord­nung haben. Zögern Sie nicht und neh­men Sie Kon­takt zu uns auf. Auch wenn bereits Lohn­pfän­dun­gen lau­fen oder Sie schon die Ver­mö­gens­aus­kunft abge­ge­ben haben — wir haben Mög­lich­kei­ten.

 

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