Investoren für Kauf/Rückkauf

Dar­le­hen für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler

Darlehen/Lösungen für Selbst­stän­di­ge

Dar­le­hen für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler zur Ablö­sung offe­ner For­de­run­gen oder als Bar­gel­be­schaf­fung zur Rea­li­sie­rung Ihrer Vor­ha­ben und Pro­jek­te. Der Ver­wen­dungs­zweck ist grund­sätz­lich frei. Wenn Ihre Boni­tät und/oder die Ein­künf­te aktu­ell nicht aus­rei­chen für eine klas­si­sche Finan­zie­rung oder die Aus­künf­te (Schufa, Credit­re­form etc.) sind schlecht. Dann kön­nen wir mit einerm Lösung für Selbst­stän­di­ge hel­fen.

Was ist pas­siert?

Sie müs­sen drin­gend For­de­run­gen erle­di­gen um schlim­me­res zu ver­mei­den.


Dar­le­hen und Kre­di­te wur­den bereits gekün­digt und die Zwangs­ver­stei­ge­rung ist bereits bean­tragt oder wur­de ange­droht


Sie benö­ti­gen frei­es Geld um Inves­ti­tio­nen durch­zu­füh­ren.


Oder wol­len Sie Ihren Lebens­abend — so lan­ge Sie kön­nen — im Haus ver­brin­gen und möch­ten durch den Ver­kauf Bar­geld zur frei­en Ver­fü­gung haben, um Ihr Leben zu genie­ßen.


Wir haben indi­vi­du­el­le Ange­bo­te

Unser Inves­to­ren­pool hat für jedes der vor­ge­nann­ten Vor­ha­ben ein Ange­bot. Hier steht die Kosten/Nutzenrechnung im Vor­der­grund und eine rea­lis­ti­sche Ein­schät­zung Ihrer aktu­el­len Situa­ti­on.

Insol­venz abwen­den

Dar­über hin­aus ist es auch mög­lich eine Insol­venz zu ver­hin­dern. Sind die Ein­künf­te und die Schufa schlecht, gibt es am Markt kei­ne Finan­zie­run­gen mehr. Vie­le Kun­den gehen, für teils lächer­li­che Beträ­ge, in die Insol­venz. Faust­re­gel ist, wenn Sie Haus­be­sit­zer sind und Ihr Haus nicht bis “zum Anschlag” belas­tet ist, soll­ten Sie uns anspre­chen, bevor Sie für eini­ge zehn­tau­send EURO den Weg in die Insol­venz antre­ten und sich für fast 10 Jah­re aus dem “nor­ma­len Leben” ver­ab­schie­den. Es gehen tat­säch­lich Men­schen mit Ver­mö­gen in die Insol­venz und kom­men ohne Ver­mö­gen wie­der raus. Also, las­sen Sie uns seri­ös prü­fen ob Sie sich eine Insol­venz antun müs­sen, oder ob es ande­re Wege gibt. Aktu­ell über­legt der Gesetz­ge­ber das Ver­fah­ren gene­rell auf 3 Jah­re zu ver­kür­zen. Wenn das kommt, haben Sie trotz­dem wei­te­re 3 Jah­re den Rest­schuld­be­frei­ungs­ver­merk in Ihrer Schufa ste­hen. Und auch damit bekom­men Sie kei­nen Kre­dit.

Wel­che Beträ­ge sind mög­lich?

Das ist abhän­gig vom Objekt. Haben Sie eine Vil­la in Mün­chen die einen Wert von 5 Mil­lio­nen hat, wären ca. 4 Mil­lio­nen über einen Inves­tor zu rea­li­sie­ren. Also der Wert des Objek­tes bestimmt die Höhe des Enga­ge­ments unse­rer Inves­to­ren. Ein Haus in einer “nor­ma­len” Lage und einem Wert von € 300.000.-, finan­zie­ren unse­re Inves­to­ren immer noch mit ca. € 210.000.- und zwar ohne Ein­kom­mens­nach­wei­se und ohne Berück­sich­ti­gung Ihrer Schufa­aus­künf­te.

 

Neh­men Sie Kon­takt zu uns auf

Zum Kon­takt­for­mu­lar